Belebtschlammanlagen, Pflanzenkläranlagen u. v. m. in Oberösterreich & NIederösterreich

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Wir planen und errichten Belebtschlammanlagen und Pflanzenkläranlagen, welche vollbiologisch funktionieren - d.h. ohne chemische/giftige Zusätze, basierend auf biologischer Arbeit von Mikroorganismen. Diese Anlagen sind für Einzelhaushalte ebenso geeignet wie für kleinere Genossenschaften oder Kommunen.

Ob eine Belebtschlammanlage oder eine Pflanzenkläranlage eingesetzt werden soll, wird im persönlichen Gespräch mit Ihnen im Einzelfall individuell analysiert und in die Planung eingebracht. Lage und Größe der verfügbaren Fläche, Ableitungssituation, Einwohnerzahl, Energieversorgung und vieles mehr können diese Entscheidung wesentlich beeinflussen.

Belebtschlammanlagen

Bei den Belebtschlammanlagen werden aktive Bakterien eingesetzt, welche die Schadstoffe im Abwasser abbauen. Diese Bakterien benötigen dazu Sauerstoff, der über spezielle Vorrichtungen in die Anlage eingeblasen wird.

Unsere BIOKLAR Aufstauanlage(SBR) nimmt es dabei mit allen Rohabwässern aus normalen Haushalten auf und baut effizient die enthaltenen Schadstoffe ab. Das gereinigte Abwasser darf aus gesetzlicher Sicht ohne weitere Vorkehrungen in einen ausreichend großen Vorfluter (Gewässer) eingeleitet werden.

Belebtschlammanlagen

Pflanzenkläranlagen

Bei der Pflanzenkläranlage gelangt das Abwasser nach einer Vorklärung zur Entfernung der Feststoffe über einen Beschickungsschacht in das Verteilsystem auf das Pflanzenbeet. Der Boden des Pflanzenbeets enthält Kies/Sand, die in den vielen Hohlräumen angesiedelten Bakterien und Mikroorganismen erledigen die hauptsächliche biologische Reinigung. Während der Vegetationszeit verwerten auch die Pflanzen anfallende Nährstoffe und geben Feuchtigkeit durch Verdunstung ab. Das gereinigte Abwasser darf aus gesetzlicher Sicht ohne weitere Auflagen in einen ausreichend wasserführenden Vorfluter (Gewässer) eingeleitet werden.

Vorfluter zu klein -> Nachreinigung

Ist das Gewässer (Vorfluter) für die direkte Einleitung der gereinigten Abwässer zu klein, kann durch die Nachschaltung einer 2. Reinigungsstufe die behördliche Bewilligung erreicht werden. Durch diese nachgeschaltete verkleinerte Pflanzenkläranlage wird das Abwasser vergleichmäßigt in den Vorfluter abgegeben oder kann diesem, bei geringer Entfernung, zugesickert werden. Nachreinigungen können jederzeit auch nachgerüstet werden. Eine Beschickung des Pflanzenbeetes ist bei fehlendem natürlichem Gefälle auch mittels Pumpe möglich.

Kein Vorfluter -> Versickerung

Ist kein Vorfluter (Gewässer) vorhanden, kann unter bestimmten Bedingungen das Abwasser in den Untergrund versickert werden. Dazu sind bestimmte Behördenvorschreibungen zu erfüllen.

 

Bedingungen:

  • Vorfluter ist zu bevorzugen

  • max. 4 Objekte oder 20 Personen

  • keine Quellfassungen oder Hausbrunnen im Abstrombereich der Versickerung

  • kein Grundwasserschutz-, Grundwasserschon- oder Grundwasserbeobachtungsgebiet

  • 2. Reinigungsstufe -> Nachreinigung erforderlich

Versickerung